Möchte man ein Lebensmittel mit süßem Geschmack herstellen, dabei jedoch z.B. für figurbewusste oder diabeteskranke Verbraucher auf Zucker verzichten, so verwendet man Süßungsmittel. Zu Süßungsmitteln zählen Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe, nicht aber Fructose (natürlicher Fruchtzucker, der in Obst vorkommt). Süßungsmittel müssen auf der Verpackung der Lebensmittel gekennzeichnet werden.
Süßstoffe: Sie haben eine besonders hohe Süßkraft und werden so nur in sehr kleinen Mengen eingesetzt. Zudem haben sie (fast) keinen eigenen Nährwert. Über die Langzeitwirkung gibt es nur wenig ausreichend gesicherte Erkenntnisse. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung ist die Aufnahme der zugelassenen Süßstoffe gesundheitlich unbedenklich, wenn die Höchstmengen nicht überschritten werden. Beispiele für zugelassene Süßstoffe sind Acesulfam K (E 950), Aspartam (E 951), Cyclamat (E 952), Saccharin (E 954), Thaumatin (E 957) und Neohesperidin DC (E 959)
Zuckeraustauschstoffe: haben eine ähnliche Süßkraft wie Zucker, werden also auch in ähnlichen Mengen wie Zucker verwendet, haben dafür aber einen stark reduzierten Energiegehalt. Sie sind zulassungspflichtig, sind gesundheitlich unbedenklich und werden Insulin- unabhängig verstoffwechselt ( haben also nur einen geringen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel). Bekannte zugelassene Zuckeraustauschstoffe sind Sorbit (E 420), Mannit (E 421), Isomalt (E 953), Maltit (E 965), Lactit (E 966) und Xylit (E 967).
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